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Nach dem Google Datenlöschungs-Urteil – Google und Bundesregierung planen gemeinsames Vorgehen

Datensicherheit am ComputerDer rechtskräftige Beschluss des Europäischen Gerichtshofs besagt, Google muss auf Antrag von Nutzern bestimmte personenbezogene Ergebnisse aus den Suchergebnissen löschen. Bislang gab es noch keine Auskünfte wie solche Anträge erstellt und an Google eingereicht werden sollen. Die Bundesregierung plant nun eine Art Vermittlungsstelle zwischen Antragssteller und dem Suchmaschinenanbieter Google.

Urteil mit weitreichenden Folgen

Wir berichteten am 14. Mai von dem für Google sehr einschneidenden Gerichtsbeschluss, der vom Europäischen Gerichtshof in Brüssel ausgesprochen wurde. Die Konsequenzen daraus sind sehr gravierend, dem Unternehmen aus Mountain View, Kalifornien droht in Europa ein unabsehbarer Aufwand an manuellen Löschungsvorgängen aus den eigenen Datenbanken. Direkt nach dem Gerichtsbeschluss kamen bereits solche manuellen Anträge von Nutzern mit Datenlöschungsantrag bei Google an, wie solch ein Vorgehen aber der Rechtsprechung entsprechend korrekt formuliert wird, darüber gibt es noch keine klaren Auskünfte.

Bundesregierung initiiert Prüfungsstelle

Vertreter der Bundesregierung haben nun in Gesprächen mit dem Internetunternehmen erste Fortschritte erzielen können. Gemeinsam habe man sich darüber verständigt, dass die Bundesregierung einen Vermittlungsdienst initiieren werde, der zwischen Google und den Nutzern geschaltet werde. Hier können die Antragsteller ihre Löschungsanfragen adressieren, von dort werden die Anträge geprüft und an Google zielgerichtet weitergeleitet. In dieser Schlichtungsstelle werd dann entschieden, ob ein Antrag zulässig ist oder nicht, das würde auch den Interessen von Google entgegen kommen, berichten die Kollegen von ZDNET.

Kritiker befürchten unrechtmäßige Zensur

Bereits Anfang Juni soll über ein weiteres gemeinsames Vorgehen entschieden werden. Das Urteil hatte nicht nur beim Suchmaschinenanbieter für Kritik gesorgt. Die Befürchtungen beziehen sich hauptsächlich auf die Gefahr der Internetzensur, wenn Leute willkürlich Daten aus dem Netz löschen lassen könnten. Das Urteil vom 13. Mai aus Brüssel soll der Privatsphäre von natürlichen Personen entgegen kommen, die lange verjährte Einträge über die eigene Person für nicht mehr relevant, falsch, diskriminierend oder diffamierend halten und diese löschen möchten.