Google Netzwerk – Gerichtsbeschluss zwingt Datenriese zum Vergessen von Daten
Der Suchmaschinenanbieter Google muss nach einem Gerichtsbeschluss der EU eine empfindliche Niederlage einstecken. Menschen und deren Nutzerdaten werden hingegen gestärkt. Das Urteil beschreibt den Umgang mit der Verjährung von personenbezogenen Informationen.
Die EU hat die digitalen Nutzungsrechte von natürlichen Personen im Internet gestützt. Aufgrund einer konkreten Anzeige hat der EU-Gerichtshof in Brüssel ein weitreichendes Urteil gefällt. Im Anliegen ging es um die persönlichen Daten eines Mannes, der vor 15 Jahren auf Grund schwieriger finanzieller Umstände negative Verweise auf sein Personenprofil erdulden musste. Sein Ruf sei seit daher beschädigt so der Kläger, obwohl Sachverhalte längst nicht mehr stimmen würden. Auch nach vielen Jahren dieser Umstände verweisen noch zahlreiche Quellen auf diesen damaligen und nicht mehr aktuellen Umstand. Die Rufschädigung finde aber weiterhin statt. Der Suchmaschinenanbieter Google hatte sich bislang geweigert, hier regulierend einzuschreiten.
Inhalte bleiben weiterhin bestehen
Nun muss Google solche Verweise auf Inhalte zukünftig löschen, wenn betreffende Personen solche einen Bereinigungswunsch schriftlich formulieren und einreichen. Dabei müssen der Vorfall und die Umstände möglichst genau beschrieben werden. Außerdem müssen die verweisenden Links und Quellen genau genannt werden. Hier muss Google nach der Prüfung auf Anspruch der Löschaktion entsprechend tätig werden. Gelöscht werden dann aber nur die Verweise und Links, nicht aber Ursprungsinhalte, diese bleiben auch weiterhin im Internet bestehen.
Google und das scheinbar unendliche, virtuelle Datennetzwerk
Was für Personenrechtsverbände und Nutzer eine positive Änderung bedeutet, sieht der Suchmaschinenanbieter Google natürlich weniger erfreulich. Nicht nur der zukünftige Aufwand solcher Maßnahmen sei erheblich, auch die Vernetzung von Informationen sowie Suchabfragen würde durch die Eingriffe in die Datenbanken systematisch gestört werden und könnten sich letztlich auch negativ auf die Benutzerfreundlichkeit von Suchanfragen in der Eingabemaske und der Ergebnisliste auswirken. Googles Algorithmen basieren auf den Informationen des virtuellen Netzwerkes, des Internets.
Problematik virtueller Diffamierung
Prominentes Beispiel einer Löschungsanfrage bei Google betrifft die damalige Gattin des deutschen Bundespräsidenten. Frau Betina Wullf wollte mehrere negative Einträge zu ihrer Person aus dem Suchverzeichnis von Google löschen lassen. Es ging um mehrere falsche Tatsachenbehauptungen, insgesamt rund 3000 Einträge zu ihrer Person.