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Impressums-Darstellung: Neue Abmahnwelle könnte Xing-Nutzer treffen

Xing ist als Business-Netzwerk immer noch bei vielen Leuten die Nummer 1 unter den Social Networks, verbindet es Kontakte und Portfolios ebenso mit Statusmeldungen. So beliebt das Network ist, findige Abmahnende haben es ebenfalls auf Xing abgesehen. Wiederholt gibt es Ärger, was das Impressum von Selbstständigen angeht. Das Landgericht hat klagenden Anwälten nun Recht gegeben. Xing Nutzer sollten die Darstellung des Impressums nun optimieren.
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Impressum nicht augenscheinlich auffindbar

Zwar besteht bei Xing bei relevanten Einträgen auch die Pflicht zur Angabe eins Impressums, allerdings ist die aktuelle Position dieser Informationsdarstellung abmahnfähig. Der Link zum Impressum befindet sich im unteren Bereich der Seite und ist nicht auf Anhieb zu erkennen, wichtige Informationen für Besucher würden so nicht erkennbar sein, weiterhin ist durch die Linkdarstellung der Schriftgrad kleiner als andere Textpassagen einer Profilseite.

Vorsicht vor Abmahnanwälten

Das Urteil des Landgericht Stuttgart ist eine empfindliche Entscheidung gegen Xing Nutzer. Sie bietet eine Verfahrensbühne für Abmahner, die wie schon oft in der Vergangenheit auf solche Grauzonen des Internetrechts warten, um groß angelegte Operationen gegen Nutzer zu starten. In Fällen einer Impressumsverletzung, die durch das Landgericht Stuttgart in Kraft tritt, können Nutzer auf Unterlassung verklagt werden. Diese Klage kann sich auf mehrere Tausend Euro beziffern und viele Nutzer treffen.

Erste Maßnahme: Impressum sichtbar positionieren

Damit sich Xing-Nutzer absichern können, wird empfohlen, dass der Hinweis zum Impressum möglichst weit oben im Profil angegeben wird. Auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke wird darauf hingewiesen, das Websitebesucher aufgrund der allgemeinen Handhabung und der Gewohnheit die Angaben zum Impressum sehr wohl im unteren Bereich der Homepage erwarten. Dennoch sollte vorerst auch auf prominentere Stelle weit oben auf das Impressum hingewiesen werden.

Eine öffentliche Reaktion von Xing steht derweil noch aus.
Bildquelle: Xing.de