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Intel muss Milliardenstrafe wegen Wettbewerbswidrigkeiten nachkommen

Datensicherheit am ComputerNeelie Kroes ist Kommissarin der EU-Kommission und zuständig für den Bereich Digitale Agenda. Von ihr ging ein früheres Urteil gegen den Chip Hersteller Intel aus, der den Konzern damals zu einem Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro verurteilt. Hiergegen hatte Intel Einspruch erhoben. Jetzt wurde dieser abgelehnt und das Urteil für rechtskräftig erklärt.

Markenbevorzugung an Händler und Hersteller nachgewiesen

Bei dem ersten Urteil aus dem Jahr 2009 arbeitete die niederländische Neelie Crous noch als EU-Wettbewerbskommissarin. Der Konzern Intel wurde zur Zahlung eines hohen Bußgeldes verklagt, da dem Unternehmen die Schuld der Kartellsanteilnahme nachgewiesen wurde. Der Chiphersteller hatte den Wettbewerb mit Rabatten und dazugehörigen Bedingungen hinsichtlich der Abnahme von Intelprodukten zum eigenen Gunsten verändert. So sollten Computerhersteller wie Dell, Lenovo und HP nur Chips der Intel x86-Reihe gegenüber Konkurrenzprodukten verwenden. Im Gegenzug erhielten sie Preisrabatte beim Einkauf. Heise Online berichtet, dass auch die Elektronikmarktkette Media-Saturn dazu aufgerufen wurde, nur Systeme mit Intel Prozessoren zu verkaufen. Der Vertrieb mit AMD Prozessoren sollte zurückgestellt werden, beziehungsweise sollten die genannten PC-Hersteller bei der Fertigung die AMD-Modelle hinten anstellen.

Kartellmaßnahmen durch vorgeschobene Rabatte

Hier urteilte der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die Vormachtstellung von Intel in Richtung Wettbewerbswidrigkeit. Außerdem hatte Intel unter dem Vorwand von Rabatten das verhalten verschleiert. Durch diese Strategie sollte es zu einer langfristigen Schädigung von AMD kommen.

Nachdem Intel lange Zeit gegen das Urteil vorgegangen war, hat der Gerichtshof der EU, die Einsprüche inzwischen komplett abgestraft.